gestapelte Geldm¨¹nzen
Aufnahme und Fortf¨¹hrung des Studiums

Semesterbeitrag

Zur Aufnahme und Fortf¨¹hrung des Studiums (von einem zum n?chsten Semester) zahlen die »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳den und Promovierenden einen Beitrag und ggfs. Studiengeb¨¹hren pro Semester.

Der Semesterbeitrag von 180,50 € zum Wintersemester 2024/2025 setzt sich zusammen aus:

  • 96,50 € »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳denwerksbeitrag*
  • 70,00 € Semestergeb¨¹hr "Verwaltungskostenbeitrag"
  • 14,00 € Semestergeb¨¹hr "Verfasste »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳denschaft"

Wer unter die Studiengeb¨¹hrenpflicht f¨¹r Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de oder Zweitstudiengeb¨¹hren f?llt, zahlt die Geb¨¹hren zusammen mit dem o. g. Semesterbeitrag im gleichen Zeitraum. 

Der Verwaltungskostenbeitrag erh?ht sich zum 01.01.2025 voraussichtlich auf 80,00 €. In diesem Fall betr?gt der Semesterbeitrag f¨¹r das Sommersemester 2025 190,50 €.

Die Bezahlung und somit R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester erfolgt per ?berweisung.

Neues Campus-Portal f¨¹r »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de (STU)

Ablauf R¨¹ckmeldung

  • Der Semesterbeitrag wird per ?berweisung gezahlt.
  • Info ¨¹ber individuelle Geb¨¹hrenh?he und die Bankdaten unter Zahlungen
  • Erstellung/Druck Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (ca. 5 Tage ab ?berweisung) unter Bescheinungen/Bescheide
  • ?bersicht ¨¹ber die bezahlten Geb¨¹hren ab WiSe 23/24


Link: https://campus.hft-stuttgart.de

Alles Wichtige hierzu unten in den FAQs.

R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester

Was ist die R¨¹ckmeldung?

Wie melde ich mich zur¨¹ck?

Wo finde ich die Daten, die ich zur Bank¨¹berweisung ben?tige?

Ich bin internationaler »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳der und meine Geb¨¹hrenh?he stimmt nicht! Was muss ich tun?

Muss ich Kontoinhaber/ Kontoinhaberin des zahlenden Kontos sein?

Wann bin ich f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet und erhalte eine Immatrikulationsbescheinigung?

Was muss ich tun, wenn die R¨¹ckmeldung auch nach 7 Tagen noch nicht erfolgt ist?

Was ist eine R¨¹ckmeldesperre?

Muss ich mich r¨¹ckmelden, wenn ich ein Semester im Ausland studiere, das Praxissemester absolviere oder im Urlaubssemester bin?

Ich bin Absolvent:in und schreibe noch Pr¨¹fungen. Was mache ich, wenn ich eine Pr¨¹fung nicht bestehe?

R¨¹ckerstattung Semestergeb¨¹hren und »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳denwerksbeitrags bei Exmatrikulation

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis

Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de (au?erhalb der EU)

hier

Nicht studiengeb¨¹hrenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:

  • Staatsangeh?rigkeit Mitgliedstaat EU/EWR
  • Inl?ndische Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur)
    • Allgemeine Hochschulreife,
    • fachgebundene Hochschulreife,
    • Fachhochschulreife,
    • schulische Qualifikation und Deltapr¨¹fung, soweit die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in Deutschland erworben wurde,
    • eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungspr¨¹fung, soweit diese in Deutschland abgelegt wurde,
    • berufliche Qualifikation und Eignungspr¨¹fung, soweit die Berufsausbildung und ¨Cerfahrung in Deutschland absolviert wurde,
    • weitere inl?ndische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat.

Von der Studiengeb¨¹hrenpflicht ausgenommen sind Sie,

  • wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus famili?ren Gr¨¹nden (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-B¨¹rger oder eine Ausl?nders mit Niederlassungserlaubnis) besitzen.
  • aufgrund von Flucht aus dem Heimatland (u.a. ukrainische »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de ab dem Sommersemester 2022 mit ¡ì24 AufenthG) oder
  • eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gr¨¹nden haben.
  • wenn Sie sich schon 5 Jahre oder l?nger  in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
  • wenn Sie BAf?G erhalten.

Die detaillierten Ausnahme-Gr¨¹nde finden Sie hier.

Befreit von der Studiengeb¨¹hrenpflicht sind

  • Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen f¨¹r einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-W¨¹rttemberg kommen,
  • Erasmus- »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de,
  • Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen

Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verf¨¹gung

Auf Antrag k?nnen Sie von der Studiengeb¨¹hrenpflicht befreit werden

  • w?hrend eines Urlaubssemesters, sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde,
  • w?hrend eines praktischen Studiensemesters,
  • als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung,
  • aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des ¡ì 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!

Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:

  • Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, erhalten Sie per Mail einen Geb¨¹hrenbescheid mit Anh?rungsbogen.
  • Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen, die in dem Anh?rungsbogen aufgef¨¹hrt werden, senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel, Pass, Passersatz, amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu.
  • Sind Sie ausgenommen oder befreit, erhalten Sie von uns anschlie?end eine Best?tigung ¨¹ber die Ausnahme oder einen Bescheid ¨¹ber die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren.
  • Zur Immatrikulation bringen Sie Ihr originales Ausweisdokument, Ihren Aufenthaltstitel oder sonstige Nachweise mit.
  • Wenn Sie die Studiengeb¨¹hr bezahlen m¨¹ssen, legen Sie bei der Immatrikulation einen Zahlungsnachweis vor.

R¨¹ckerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr

  • wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren,
  • wenn die Voraussetzungen f¨¹r die Ausnahme vorlag, sie es aufgrund eines Hindernisses jedoch nicht bis zum Immatrikulation oder R¨¹ckmeldung nachweisen konnten,
  • Voraussetzungen f¨¹r eine gesetzliche Ausnahme binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eingetreten sind.

Das Formular zur R¨¹ckerstattung finden Sie hier