R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester
Was ist die R¨¹ckmeldung?
Wie melde ich mich zur¨¹ck?
Wo finde ich die Daten, die ich zur Bank¨¹berweisung ben?tige?
Ich bin internationaler »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳der und meine Geb¨¹hrenh?he stimmt nicht! Was muss ich tun?
Muss ich Kontoinhaber/ Kontoinhaberin des zahlenden Kontos sein?
Wann bin ich f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet und erhalte eine Immatrikulationsbescheinigung?
Was muss ich tun, wenn die R¨¹ckmeldung auch nach 7 Tagen noch nicht erfolgt ist?
Was ist eine R¨¹ckmeldesperre?
Muss ich mich r¨¹ckmelden, wenn ich ein Semester im Ausland studiere, das Praxissemester absolviere oder im Urlaubssemester bin?
Ich bin Absolvent:in und schreibe noch Pr¨¹fungen. Was mache ich, wenn ich eine Pr¨¹fung nicht bestehe?
R¨¹ckerstattung Semestergeb¨¹hren und »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳denwerksbeitrags bei Exmatrikulation
Formular R¨¹ckerstattung »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳denwerksbeitrag
Infos zum »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳denwerksbeitrag
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis
Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de (au?erhalb der EU)
Nicht studiengeb¨¹hrenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:
- Staatsangeh?rigkeit Mitgliedstaat EU/EWR
- Inl?ndische Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur)
- Allgemeine Hochschulreife,
- fachgebundene Hochschulreife,
- Fachhochschulreife,
- schulische Qualifikation und Deltapr¨¹fung, soweit die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in Deutschland erworben wurde,
- eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungspr¨¹fung, soweit diese in Deutschland abgelegt wurde,
- berufliche Qualifikation und Eignungspr¨¹fung, soweit die Berufsausbildung und ¨Cerfahrung in Deutschland absolviert wurde,
- weitere inl?ndische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat.
Von der Studiengeb¨¹hrenpflicht ausgenommen sind Sie,
- wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus famili?ren Gr¨¹nden (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-B¨¹rger oder eine Ausl?nders mit Niederlassungserlaubnis) besitzen.
- aufgrund von Flucht aus dem Heimatland (u.a. ukrainische »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de ab dem Sommersemester 2022 mit ¡ì24 AufenthG) oder
- eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gr¨¹nden haben.
- wenn Sie sich schon 5 Jahre oder l?nger in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
- wenn Sie BAf?G erhalten.
Die detaillierten Ausnahme-Gr¨¹nde finden Sie hier.
Befreit von der Studiengeb¨¹hrenpflicht sind
- Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen f¨¹r einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-W¨¹rttemberg kommen,
- Erasmus- »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de,
- Internationale »¢ÆËÀºÇò_»¢ÆËnbaÖ±²¥-ÉçÇø*ÂÛ̳de einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen
Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verf¨¹gung
Auf Antrag k?nnen Sie von der Studiengeb¨¹hrenpflicht befreit werden
- w?hrend eines Urlaubssemesters, sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde,
- w?hrend eines praktischen Studiensemesters,
- als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung,
- aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des ¡ì 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:
- Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, erhalten Sie per Mail einen Geb¨¹hrenbescheid mit Anh?rungsbogen.
- Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen, die in dem Anh?rungsbogen aufgef¨¹hrt werden, senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel, Pass, Passersatz, amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu.
- Sind Sie ausgenommen oder befreit, erhalten Sie von uns anschlie?end eine Best?tigung ¨¹ber die Ausnahme oder einen Bescheid ¨¹ber die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren.
- Zur Immatrikulation bringen Sie Ihr originales Ausweisdokument, Ihren Aufenthaltstitel oder sonstige Nachweise mit.
- Wenn Sie die Studiengeb¨¹hr bezahlen m¨¹ssen, legen Sie bei der Immatrikulation einen Zahlungsnachweis vor.
R¨¹ckerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr
- wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren,
- wenn die Voraussetzungen f¨¹r die Ausnahme vorlag, sie es aufgrund eines Hindernisses jedoch nicht bis zum Immatrikulation oder R¨¹ckmeldung nachweisen konnten,
- Voraussetzungen f¨¹r eine gesetzliche Ausnahme binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eingetreten sind.
Das Formular zur R¨¹ckerstattung finden Sie hier